Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Aufnahmevertrag
- Zustandekommen des Aufnahmevertrages
Der Aufnahmevertrag für die Ferienwohnung (Mietvertrag) zwischen dem Vertragspartner bzw. Gast/Besteller und der Parkresidenz Lychen GmbH ist rechtswirksam vereinbart, sobald die Anfrage der Ferienwohnung durch den Gast von der Parkresidenz Lychen GmbH schriftlich bestätigt oder, falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bei der Anreise des Vertragspartners bzw. des Gastes in der Parkresidenz mündlich zugesagt wird. Der Abschluss des Aufnahmevertrages für die Ferienwohnung verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Die Buchung kann somit mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei Direktbuchungen über die Website der Parkresidenz Lychen (www.parkresidenz-lychen.de) gibt der Gast durch Drücken des „JETZT BUCHEN“-Buttons sein verbindliches Vertragsangebot zu den in der Buchungsmaske gelisteten Preiskonditionen ab.
- Preise und Preisänderungskonditionen
Die Übernachtungspreise und sonstigen Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Die angebotenen Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und sind insoweit veränderlich. Ändern sich die gesetzlichen Abgaben und Steuern, ist die Parkresidenz jederzeit berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise im selben Rahmen zu erhöhen oder zu senken. Der vereinbarte Nettomietzins bleibt hiervon unberührt.
Nicht enthalten sind und zusätzlich in Rechnung gestellt werden lokale Abgaben, die nach kommunaler Vorschrift vom Leistungsnehmer zu leisten sind, wie z. B. die Kurtaxe:
Berechnung Kurtaxe der Stadt Lychen pro Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr je Übernachtung:
- Hauptsaison (01.04. bis 31.10.): 1,50 EUR
- Nebensaison (01.11. bis 31.03.): 1,00 EUR
- Jahresbeitrag (bei Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Nächten): 37,50 EUR
- Personen mit einer Behinderung, die mind. 80 % beträgt und deren Begleitperson sind von der Kurtaxe befreit.
- Rechnungslegung
Jede Rechnung der Parkresidenz Lychen GmbH ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Parkresidenz Lychen GmbH, alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für den Vertragspartner bzw. Gast einzustellen. Der Gast erhält nach der schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. nach Auslauf der Stornierungsfrist zunächst eine Zahlungsaufforderung. Eine ordnungsgemäße Rechnung erhält der Gast auf Anfrage nach Beendigung des Aufenthaltes.
- Anzahlungen
Die Parkresidenz Lychen GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner bzw. Gast eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Die Anzahlung muss innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Die Höhe der Anzahlung kann zwischen den Vertragspartnern in Textform vereinbart werden. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Parkresidenz Lychen GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Anreise- und Abreisebedingungen
Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Auf Anfrage bis 7 Tage vor Ankunft kann die Wohnung auch gegen ein Entgelt von 25,00 Euro ab 13:00 Uhr bezogen werden. Ein späterer Check-out kann zu denselben Bedingungen ebenfalls angefragt werden. Wir bitten um Abreise bis 10:30 Uhr. Den Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung erhalten Sie zusammen mit einem elektrischen Toröffner für das Einfahrtstor kontaktlos aus dem entsprechend nummerierten Schlüsselcontainer an der Säule rechts des Einfahrtstores. Eine Rezeption gibt es nicht. Bitte werfen Sie Toröffner und Schlüssel nach Ihrem Aufenthalt und nach Ausfahrt durch das Tor in den Rückgabekasten am Tor.
- Stornierungsbedingungen
Der Vertragspartner bzw. Gast muss Umbuchungen bzw. Stornierungen von gebuchten Ferienwohnungen in Textform vornehmen. Die Parkresidenz Lychen GmbH kann ihren Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
- bei Storno bis 4 Wochen vor vereinbartem Anreisetag – keine Stornierungskosten
- bei Storno bis 3 Wochen vor vereinbartem Anreisetag – 20% des Leistungspreises
- bei Storno bis 2 Wochen vor vereinbartem Anreisetag – 30 % des Leistungspreises
- bei Storno bis 1 Woche vor vereinbartem Anreisetag – 50% des Leistungspreises
- bei Storno ab 6 Tagen vor vereinbartem Anreisetag – 100% des Leistungspreises
- Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
„Last Minute Buchungen“, die zwischen 6 und 1 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag erfolgen, sind von Stornierungen ausgeschlossen. Irrtümlich abgegebene Willenserklärungen (getätigte Buchungen) können nach den gesetzlichen Regelungen angefochten werden. Dem Vertragspartner bzw. Gast bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
- Rücktrittsrecht der Parkresidenz Lychen GmbH
Die Parkresidenz ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
- höhere Gewalt oder andere von der Parkresidenz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Parkresidenz hat den Vertragspartner bzw. Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In dem vorgenannten Fall des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners bzw. des Gasts auf Schadensersatz. Die Parkresidenz verpflichtet sich aber, dem Vertragspartner bzw. Gast unverzüglich nach der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits geleistete Gegenleistungen zu erstatten.
- Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bzgl. der Person des Vertragspartners bzw. des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden oder diesbezügliche Angaben bei Buchung unterlassen wurden und eine Identifizierung des Vertragspartners der Parkresidenz Lychen GmbH unmöglich ist.
- die Parkresidenz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Parkresidenz in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- der Vertragspartner bzw. Gast fällige Forderungen der Parkresidenz nicht ausgleicht.
Ein Rücktritt der Parkresidenz Lychen GmbH nach Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.
- Rauchverbot und Nichtraucherschutz
In der Parkresidenz Lychen gelten die landesrechtlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz. Der Gast hat diese zu beachten und den diesbezüglichen Weisungen der Parkresidenz Lychen nachzukommen. Der Vertragspartner bzw. Gast haftet bei Verstößen gegen das Rauchverbot nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Parkresidenz aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Gastes durch Dritte oder staatliche Stellen in Anspruch genommen wird (z. B. Bußgelder, Schadensersatzforderungen), stellt der Gast die Parkresidenz hiervon frei.
Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Das Rauchen ist auf den Außenbereich und ggf. den Balkon zu beschränken. Dies gilt auch für Vapes, E-Zigaretten und IQOS-Geräte. Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Reinigungsaufwands vorbehalten.
- Ruhezeiten und Lärmbelästigungen
Die Parkresidenz Lychen befindet sich im Naherholungsgebiet der Uckermark. Es gelten diesbezüglich die gesetzlichen Ruhezeiten. Diese sind von Gästen zu beachten. Auf dem Gelände der Parkresidenz Lychen finden voraussichtlich bis einschließlich Juli 2029 fortlaufend bauliche Sanierungs-, Erweiterungs- und Instandhaltungsmaßnahmen statt. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Revitalisierung der ehemaligen Heilstätten und dem Erhalt des Areals. Es kann im Zusammenhang mit den Bauarbeiten werktags zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr Uhr zu optischen und akustischen Beeinträchtigungen kommen (z. B. Baulärm, Baustellenverkehr, Sichtbeeinträchtigungen). Die Gäste werden hiermit ausdrücklich auf diese Maßnahmen hingewiesen. Die Parkresidenz verpflichtet sich, die mit den Arbeiten verbundenen Beeinträchtigungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu minimieren.
Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastes wegen der genannten Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen, sofern die Arbeiten im angekündigten Umfang erfolgen.
Im Falle erheblicher, nicht angekündigter Störungen (z. B. Nachtarbeiten, extrem lauter Baulärm außerhalb der genannten Zeiten) bleiben die gesetzlichen Rechte des Gastes unberührt.
- Fundsachen
Die Parkresidenz forscht bei verlorenen oder zurückgelassenen Sachen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach. Fundstücke werden dem Eigentümer unfrei übersandt. Die Parkresidenz übernimmt keine Kosten oder Haftung für Fundstücke und deren Versendung. Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, Geld oder Wertgegenständen durch Dritte, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
- Unentgeltliche Überlassung eines (Kfz- oder Fahrrad-) Stellplatzes
Soweit dem Vertragspartner bzw. Gast unentgeltlich ein (Kfz- oder Fahrrad-) Stellplatz überlassen wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens der Parkresidenz Lychen GmbH. Eine Haftung der Parkresidenz für Schäden an den Sachen des Gastes entfällt, ausgenommen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Parkresidenz Lychen GmbH. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Parkresidenz auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
- Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Parkresidenz.
- Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen. Es gilt Leinenpflicht auf dem Gelände der Parkresidenz Lychen.
- Der Vertragspartner bzw. Gast haftet vollumfänglich für alle durch das mitgebrachte Tier verursachten Schäden, insbesondere auch für Personenschäden, die durch das Tier verursacht werden (z. B. Bissverletzungen anderer Gäste, Mitarbeiter oder Dritter). Die Haftung umfasst sowohl Sach-, Vermögens- als auch Körperschäden. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Parkresidenz von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen.
- Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitbringt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch verursachte Schäden durch Tiere deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung der Parkresidenz zu erbringen.
- Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften der Parkresidenz gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Parkresidenz, die sie gegenüber Dritten zu erbringen hat.
- Es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 EUR pro Tier und Aufenthalt an.
- Ggf. anfallende Häufchen werden vom Tierbesitzer ordnungsgemäß entfernt.
- Bei Zuwiderhandlung können der Parkresidenz hierdurch entstehende Reinigungskosten oder Schäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
- Betretungsverbot der Baustellen und historischen Gebäude
Das Betreten der Baustellen und historischen Gebäude auf dem Gelände der Parkresidenz Lychen ist strengstens untersagt und ausschließlich bei Buchung einer Führung in Begleitung der bestellten Begleitperson gestattet. Das Betreten der ausgewiesenen Baustellenbereiche sowie der historischen, nicht zugänglichen Gebäude ist strengstens untersagt. Diese Bereiche sind deutlich gekennzeichnet und gegebenenfalls abgesperrt. Es besteht erhebliche Verletzungs-, Absturz- und Einsturzgefahr.
Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die durch das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot entstehen, haftet der Vertragspartner bzw. Gast selbst in vollem Umfang. Eine Haftung der Parkresidenz Lychen GmbH für Schäden, die durch das vorsätzliche, eigenmächtige Betreten der gesperrten oder verbotenen Bereiche entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Parkresidenz Lychen GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Führungen können bei der Tourist-Information in Lychen angefragt werden.
- Irrtümer
Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern in der Werbung durch Printmedien, elektronische Medien, Angeboten und Bestätigungen bleibt vorbehalten.
- Datenschutz
Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung des Vertrages. Ihre Daten werden bei der Parkresidenz gespeichert. Beteiligte dritte Dienstleister (z. B. Gästeämter) erhalten Ihre persönlichen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur Abwicklung Ihrer Reise. Auf die Datenschutzerklärung der Parkresidenz Lychen GmbH wird verwiesen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Parkresidenz Lychen GmbH. Für Kaufleute ist der Gerichtsstand der Sitz der Parkresidenz. Für Verbraucher gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Regelungen.
- Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Aufnahmevertrages der Parkresidenz Lychen GmbH oder deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung. Im Falle von Regelungslücken gelten ebenfalls die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die unentgeltliche Leihe von Fahrrädern, Stand-Up-Paddleboards, Kajaks und Zubehör
- Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Diese AGB regeln die unentgeltliche Leihe von Fahrrädern, Kajaks und Stand-Up-Paddleboards (nachfolgend „Leihmaterial“), die durch die Parkresidenz Lychen GmbH (nachfolgend “Verleiher”) Gästen der Ferienwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein entgeltliches Mietverhältnis, sondern um einen unentgeltlichen Leihvertrag nach den §§ 598 ff. BGB. Eine Gegenleistung liegt auch nicht im vereinbarten Mietzins für die gemietete Ferienwohnung.
- Zustandekommen und Beendigung des Leihverhältnisses
Das Leihverhältnis kommt zustande, sobald der Entleiher das Leihmaterial eigenständig in Besitz nimmt. Es endet automatisch, sobald das Leihmaterial durch den Ausleiher selbstständig und vollständig zurückgegeben wird, spätestens jedoch bei Abreise. Eine gesonderte Rückgabeabwicklung oder Entgegennahme durch Personal des Verleihers ist nicht erforderlich.
- Haftung des Verleihers und Entleihers
Es gilt die gesetzliche Haftungsregelung des § 599 BGB: Der Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Der Entleiher haftet nach § 601 BGB bereits bei einfacher Fahrlässigkeit für Beschädigung oder Verlust des Leihmaterials sowie für das Verhalten von Dritten, denen er die Nutzung ermöglicht.
- Pflichten des Entleihers
Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor der Nutzung eigenverantwortlich auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Ebenso ist das Material vor der Rückgabe auf neu entstandene Schäden zu kontrollieren. Festgestellte Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.
- Nutzung durch Kinder und Jugendliche
Die Nutzung des Leihmaterials ist Kindern unter 18 Jahren nur in Begleitung eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson gestattet. Entleiher ist sodann die Aufsichtsperson. Die Aufsichtspflicht obliegt ausschließlich den Eltern bzw. den jeweiligen volljährigen Begleitpersonen. Der Verleiher bietet keinerlei Betreuung oder Aufsicht an und ist ausschließlich als Vermieter von Ferienunterkünften gewerblich tätig.
- Schutzmaßnahmen
Für die Nutzung von Fahrrädern werden Schutzhelme empfohlen, für die Nutzung Kajaks, und Stand-Up-Paddleboards werden Schwimmwesten zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Schutzausrüstung wird vom Verleiher ausdrücklich empfohlen, um das Risiko bei Benutzung des Leihmaterials deutlich zu reduzieren. Die Ergreifung von Schutzmaßnahmen erfolgt jedoch freiwillig und in eigener Verantwortung. Eine Verpflichtung zur Nutzung wird nicht auferlegt, es sei denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Keine Personalpräsenz am Wochenende
Am Wochenende und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist kein Personal des Verleihers vor Ort. Die Begründung des Leihverhältnisses und Nutzung des Leihmaterials erfolgt grundsätzlich und jederzeit eigenverantwortlich durch den Entleiher.
- Schlussbestimmungen
Die Leihe erfolgt unentgeltlich und freiwillig. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Zustand oder Funktionsfähigkeit des Leihmaterials besteht nicht.
Die Leihe ist in den dafür vorgesehenen Ausleihlisten unter Angabe des Namens und der Ferienwohnung zu vermerken. Der Entleiher erklärt sich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden und versichert, das Leihmaterial vor der Nutzung auf offensichtliche Schäden und Funktionsfähigkeit überprüft zu haben. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.