Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parkresidenz Lychen

1. Der Aufnahmevertrag für die Ferienwohnung (Mietvertrag) zwischen dem Vertragspartner bzw. Gast/Besteller und der Parkresidenz Lychen ist rechtswirksam vereinbart, sobald die Ferienwohnung von der Parkresidenz schriftlich zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bei der Anreise des Vertragspartners bzw. des Gasts in der Parkresidenz mündlich zugesagt wird. Der Abschluss des Aufnahmevertrages für die Ferienwohnung verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages. Die Buchung kann somit mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

2. Die Übernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben sowie die Reinigungsgebühr für die entsprechende Ferienwohnung. Nicht enthalten sind und zusätzlich in Rechnung werden lokale Abgaben, die nach kommunaler Vorschrift vom Leistungsnehmer zu leisten sind, wie z. B. die Kurtaxe:

Berechnung Kurtaxe pro Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr je Übernachtung:

  • Hauptsaison (01.04. bis 31.10.): 1,50 EUR
  • Nebensaison (01.11. bis 31.03.): 1,00 EUR
  • Jahresbeitrag (bei Aufenthaltsdauer von mehr als 25 Nächten): 37,50 EUR
  • Personen mit einer Behinderung, die mind. 80 % beträgt und deren Begleitperson sind von der Kurtaxe befreit.

3. Jede Rechnung der Parkresidenz Lychen ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Parkresidenz, alle weiteren oder zukünftigen Leistungen für den Vertragspartner bzw. Gast einzustellen.

4. Die Parkresidenz ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner bzw. Gast eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung muss spätestens bis 30 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Die Höhe der Anzahlung muss zwischen den Vertragspartnern in Textform vereinbart sein. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Parkresidenz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Reservierte Ferienwohnungen stehen dem Gast am Anreisetag aufgrund von neuen Hygienevorschriften ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Auf Anfrage bis 7 Tage vor Ankunft, kann die Wohnung auch gegen ein Entgelt von 25,00 Euro ab 13:00 bezogen werden. Wir bitten um Abreise bis 10:00 Uhr. Ein späterer Check-out kann zu denselben Bedingungen ebenfalls angefragt werden. Bitte werfen Sie Toröffner und Schlüssel nach Ihrem Aufenthalt in den Briefkasten der Pannwitzallee 14 (einen Eingang weiter vom Tor).

6. Der Vertragspartner bzw. Gast muss Umbuchungen bzw. Stornierungen von reservierten Ferienwohnungen in Textform vornehmen. Die Parkresidenz kann ihren Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:

  • bei Storno bis zum 7. Tag vor vereinbartem Anreisetag – keine Stornokosten
  • bei Storno ab dem 6. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 100 % des Leistungspreises

7. Dem Vertragspartner bzw. Gast bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

8. Die Parkresidenz ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

  • höhere Gewalt oder andere von der Parkresidenz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Die Parkresidenz hat den Vertragspartner bzw. Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In dem vorgenannten Fall des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners bzw. des Gasts auf Schadensersatz. Die Parkresidenz verpflichtet sich aber, dem Vertragspartner bzw. Gast unverzüglich nach der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits geleistete Gegenleistungen zu erstatten.
  • Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bzgl. der Person des Vertragspartners bzw. des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden.
  • die Parkresidenz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Parkresidenz in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • der Vertragspartner bzw. Gast fällige Forderungen der Parkresidenz nicht ausgleicht.

9. In der Parkresidenz gelten die landesrechtlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz. Der Gast hat diese zu beachten und den diesbezüglichen Weisungen der Parkresidenz Lychen nachzukommen. Der Vertragspartner bzw. Gast haftet bei eigenen Verstößen gegen die Vorschriften persönlich und stellt die Parkresidenz von sämtlichen Ansprüchen Betroffener (z. B. Schadensersatz/Schmerzensgeld usw.) oder staatlicher Institutionen (z. B. Bußgeld usw.) hiermit ausdrücklich frei. Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen, Rauchen ist deshalb nur außerhalb der Ferienhäuser gestattet und Zigaretten in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen

10. Die Parkresidenz Lychen befindet sich im Naherholungsgebiet der Uckermark. Es gelten diesbezüglich die gesetzlichen Ruhezeiten.

11. Die Parkresidenz forscht bei verlorenen oder zurückgelassenen Sachen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach. Fundstücke werden dem Eigentümer unfrei übersandt. Die Parkresidenz übernimmt keine Kosten oder Haftung für Fundstücke und deren Versendung. Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, Geld oder Wertgegenständen durch Dritte, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

12. Soweit dem Vertragspartner bzw. Gast ein KFZ-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens der Parkresidenz. Eine Haftung der Parkresidenz entfällt, ausgenommen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Parkresidenz.

13. Das Mitbringen von Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Parkresidenz.

  • Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.
  • Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitbringt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch verursachte Schäden durch Tiere deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung der Parkresidenz zu erbringen.
  • Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften der Parkresidenz gegenüber für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen der Parkresidenz, die sie gegenüber Dritten zu erbringen hat.
  • Es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60,00 EUR an.
  • Auf dem Gelände der Parkresidenz gilt die Leinenpflicht.
  • Ggf. anfallende Häufchen werden vom Tierbesitzer entfernt.
  • Ein Missachten der Vorschriften wird mit 50,00 EUR geahndet.

14. Das Betreten der historischen Gebäude auf dem Gelände der Parkresidenz ist untersagt und nur bei Buchung einer Führung gestattet (Individualführungen auf Anfrage ab 5 Personen möglich).

15. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern in der Werbung durch Printmedien, elektronische Medien, Angeboten und Bestätigungen bleibt vorbehalten.

16. Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung des Vertrages. Ihre Daten werden bei der Parkresidenz gespeichert. Beteiligte dritte Dienstleister (z. B. Gästeämter) erhalten Ihre persönlichen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur Abwicklung Ihrer Reise.

17. Die angebotenen Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und sind insoweit veränderlich. Ändern sich die gesetzlichen Abgaben und Steuern, ist die Parkresidenz jederzeit berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise zu erhöhen oder zu senken.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Parkresidenz Lychen.

19. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Aufnahmevertrages der Parkresidenz Lychen oder deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung.

20. Im Falle von Regelungslücken gelten ebenfalls die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

21. Wir bitten um Ihre Unterstützung zur Eindämmung der Corona Pandemie. Deshalb haben wir einige Hinweise zu Ihrem, aber auch zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen:

  • Beachtung der Hust- und Niesetikette
  • Mund-Nasenschutz tragen (Flur/Keller)
  • Bitte achten Sie auf Handhygiene
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln
  • Bitte achten Sie auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 m
  • Bei Erkältungssymptomen wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen Hausarzt
  • Mitarbeiter werden mit geltenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen geschult
  • Es erwarten Sie desinfizierte Ferienwohnungen
  • Desinfektionsmittel stehen im Eingang der Ferienhausvillen bereit
  • Kontaktlose Abwicklung von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe
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